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Streitig sind die Kosten für ein Zulassungsentziehungsverfahren.
Der Zulassungsausschuß für Ärzte wies den Antrag des zu 2) beigeladenen Betriebskrankenkassen-Landesverbandes zurück, dem zu 1) beigeladenen Vertragsarzt die Zulassung zu entziehen, und erlegte dem Beigeladenen zu 2) die Kosten des Verfahrens auf. Die Rechtsbehelfsbelehrung dieses Beschlusses vom 15. Februar 1995 (= Bescheides vom 27. März 1995, zugestellt am 20. April 1995) lautete dahin, daß binnen eines Monats mit Angabe von Gründen Widerspruch eingelegt werden könne.
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