Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 16. August 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Streichung von Eintragungen aus dem Arztregister.
Die Klägerin nahm seit 1999 als Fachärztin für Psychiatrie an der vertragsärztlichen Versorgung in E. teil.
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