BSG - Urteil vom 05.10.2006
B 10 LW 4/5 R
Normen:
ALG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; SGB X § 34 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 10 LW 2291/05 - 08.09.2005,
SG Karlsruhe, vom 02.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 LW 4271/04

Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der Landwirte

BSG, Urteil vom 05.10.2006 - Aktenzeichen B 10 LW 4/5 R

DRsp Nr. 2007/5600

Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der Landwirte

Wegen mangelnden Feststellungsinteresses ist eine Klage auf Feststellung von Erwerbsminderung iS des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vor der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ALG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; SGB X § 34 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Streitig ist der Anspruch des Klägers auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).

Der am 9. Juli 1955 geborene Kläger betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen. Seinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 6. Februar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2004 mit der Begründung ab: Der Kläger sei nicht in einem rentenberechtigenden Maße erwerbsgemindert. Außerdem fehle es an der Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft.