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Streitig ist der Anspruch des Klägers auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
Der am 9. Juli 1955 geborene Kläger betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen. Seinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 6. Februar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2004 mit der Begründung ab: Der Kläger sei nicht in einem rentenberechtigenden Maße erwerbsgemindert. Außerdem fehle es an der Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft.
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