LSG Bayern - Beschluss vom 21.07.2011
L 11 AS 518/11 B
Normen:
SGG § 201;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 549/10

Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Behörde im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Bayern, Beschluss vom 21.07.2011 - Aktenzeichen L 11 AS 518/11 B

DRsp Nr. 2011/15652

Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Behörde im sozialgerichtlichen Verfahren

Eine Zwangsgeldandrohung ohne Fristsetzung kann nicht Grundlage für die Festsetzung eines Zwangsgeldes sein. Einer Zwangsgeldfestsetzung hat eine ordnungsgemäße Zwangsgeldandrohung unter Fristsetzung vorauszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 26.05.2011 aufgehoben.

II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 201;

Gründe:

I. Streitig ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes.