Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 10. Mai 2016 - 12/10
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 89.499,00 (in Worten: Neunundachtzigtausendvierhundertneunundneunzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagten zugelassen.
Die Revision wird für den Kläger nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes.
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