BSG - Urteil vom 17.02.2016
B 6 KA 6/15 R
Normen:
SGB V § 119 Abs. 1; SGB V § 70 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 120, 254
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 15.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 30/13
SG München, vom 24.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 462/09

Zulässigkeit der Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl; Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Ermächtigung in Gestalt des sog. Facharztfilters

BSG, Urteil vom 17.02.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 6/15 R

DRsp Nr. 2016/11898

Zulässigkeit der Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl; Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Ermächtigung in Gestalt des sog. Facharztfilters

1. Die gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit der Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren (SPZ) genügen noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit. 2. Die Ermächtigung eines SPZ darf auf Überweisung durch sozialpädiatrisch besonders qualifizierte Fachärzte beschränkt werden.

Die Revisionen des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Oktober 2014 werden zurückgewiesen.

Der Kläger zu 1. trägt 4/5 und die Klägerin zu 2. trägt 1/5 der Gerichtskosten sowie der Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 2. im Revisionsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 119 Abs. 1; SGB V § 70 Abs. 1;

Gründe:

I