Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.11.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, über den Antrag der Klägerin mit Schreiben vom 03.01.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 34.690,50 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den Erlass von Säumniszuschlägen auf Rentenversicherungsbeiträge für Zivildienstleistende für die Jahre 2005 bis 2009.
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