Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Juni 2008 aufgehoben, soweit es die Anfechtungsklage der Klägerin betrifft.
Insofern wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 29. August 2005 zurückgewiesen.
Das vorstehend genannte Urteil des Landessozialgerichts wird aufgehoben, soweit es die Feststellungsklage der Klägerin abweist. Insofern wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision der Beigeladenen zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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