Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Juni 2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller, der Hauptpersonalrat beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz, sowie der Beteiligte, der Sächsische Staatsminister der Justiz, streiten über die Zulässigkeit der Einvernahme der Vorsitzenden des Antragstellers als Zeugin in einem Disziplinarrechtsstreit.
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