Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Fulda vom 21. Dezember 2016 -
Es wird festgestellt, dass die Bildung des Beteiligten zu 3) durch den Beteiligten zu 2) unwirksam ist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung eines Wirtschaftsausschusses.
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