SG Würzburg, vom 20.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 493/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei nachträglicher Vorlage einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
LSG Bayern, Beschluss vom 12.04.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 248/17 B PKH
DRsp Nr. 2017/8763
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei nachträglicher Vorlage einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
1. Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von PKH mangels Vorlage einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist zulässig.2. Die nachträgliche Vorlage des Fragebogens im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens führt zur Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts über die Aufhebung der Bewilligung. Ein Beschwerdeausschluss gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2b und 2cSGG ist nicht gegeben, denn es geht nicht um die Ablehnung der Bewilligung von PKH, sondern die Aufhebung bewilligter PKH.
1. Eine Beschwerde ist nicht gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2aSGG ausgeschlossen, wenn es nicht um die Ablehnung von Bewilligung von PKH geht, sondern um die Aufhebung der bereits erfolgten Bewilligung.2. Eine analoge Anwendung dieser Regelung kommt mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.3. Aus diesem Grund greift auch ein Beschwerdeausschluss gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2b und 2cSGG nicht.
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