SG Mannheim, vom 23.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SO 2009/08 ER
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - Aktenzeichen L 7 SO 3120/08 PKH-B
DRsp Nr. 2008/20382
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Die Beschwerde ist gegen eine die Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung des Sozialgerichts in Verfahren, in denen die Entscheidung zur Hauptsache nicht anfechtbar ist, nicht zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]