Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Thüringen, Beschluss vom 17.05.2005 - Aktenzeichen L 6 B 12/05 R
DRsp Nr. 2008/17079
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung ist auch dann nicht zulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht nur die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern Verfahrensfehler bei der Ablehnung der beantragten Berichtigung geltend macht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]