Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 10.07.2017 teilweise (Anrecht bei der weiteren Beteiligten zu 1.) abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Generalzolldirektion, ..., zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 130,73 € monatlich, bezogen auf den 31.03.1996, übertragen.
Im Übrigen (Anrechte bei den weiteren Beteiligten zu 2. und 3.) bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den beteiligten Ehegatten je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.241 € festgesetzt.
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