Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Verwerfung einer Berufung als unzulässig.
Die Klägerin begehrt die Zusicherung von Umzugskosten durch den beklagten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|