Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 11. Mai 2011 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Wege der Überprüfung nach § 44 SGB X eine Neuberechnung der überführten Rente im Hinblick auf das Urteil des
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