Zulässigkeit der Berufung bei Beiträgen als wiederkehrende oder laufende Leistungen, Überprüfung der Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge eines selbständigen Handwerkers
LSG Saarland, Urteil vom 13.05.2005 - Aktenzeichen L 7 RJ 174/03
DRsp Nr. 2008/17046
Zulässigkeit der Berufung bei Beiträgen als wiederkehrende oder laufende Leistungen, Überprüfung der Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge eines selbständigen Handwerkers
1. § 144 Abs. 1 S. 2 SGG erfasst mit dem Begriff der "wiederkehrenden oder laufenden Leistungen" auch Beiträge.2. Im Überprüfungsverfahren nach § 44SGB X steht die Vorschrift des § 165 Abs. 1 S. 8 SGB VI einer Korrektur des Beitragsbescheides von Anfang an nicht entgegen, wenn bei der erstmaligen Festsetzung der Rentenversicherungsbeiträge eines selbständig tätigen Handwerkers keine Unterlagen vorgelegt werden, aufgrund derer eine einkommensentsprechende Beitragsbemessung vorgenommen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]