Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14.06.2016, Az.:
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|