Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2011 -
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Teilnahme des Klägers in dem Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Ingenieurs in der Gebäudewirtschaft, Abteilung Objektmanagement, im höheren Dienst der Beklagten.
Der Kläger, geboren am . 1970, schloss im Jahr 1997 sein Architekturstudium an der Fachhochschule K erfolgreich ab und ist seitdem Diplom-Ingenieur (FH). Er erhält Vergütung nach der für den gehobenen Dienst geltenden Entgeltgruppe 12 TVöD.
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