LAG Köln - Urteil vom 18.04.2012
9 Sa 1222/11
Normen:
Art. 33 Abs. 2 GG; Entgeltgruppe 13 TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 9124/10

Zulässigkeit der Ausschreibung einer Stelle nur für Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium

LAG Köln, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 1222/11

DRsp Nr. 2012/17345

Zulässigkeit der Ausschreibung einer Stelle nur für Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium

Es ist zulässig, eine Stelle der Entgeltgruppe 13 TVöD in der Gebäudewirtschaft einer Kommune nur für Absolventen mit abgeschlossenem TH/TU-Studium der Architektur auszuschreiben und Bewerber mit abgeschlossenem Architekturstudium an einer Fachhochschule (Diplom) auch nicht als "sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" zum Bewerbungsverfahren zuzulassen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

Art. 33 Abs. 2 GG; Entgeltgruppe 13 TVöD;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Teilnahme des Klägers in dem Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Ingenieurs in der Gebäudewirtschaft, Abteilung Objektmanagement, im höheren Dienst der Beklagten.

Der Kläger, geboren am . 1970, schloss im Jahr 1997 sein Architekturstudium an der Fachhochschule K erfolgreich ab und ist seitdem Diplom-Ingenieur (FH). Er erhält Vergütung nach der für den gehobenen Dienst geltenden Entgeltgruppe 12 TVöD.

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