LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.02.2015
18 Sa 863/14
Normen:
§ 15 Abs. 5 VTV;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 10.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 52/14

Zulässigkeit der Aufrechnung oder Verrechnung mit Erstattungsansprüchen des Arbeitgebers im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.2015 - Aktenzeichen 18 Sa 863/14

DRsp Nr. 2015/16319

Zulässigkeit der Aufrechnung oder Verrechnung mit Erstattungsansprüchen des Arbeitgebers im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

Orientierungssätze: Keine Aufrechnung oder Verrechnung mit Erstattungsansprüchen des AG, wenn Beitragskonto nicht ausgeglichen

§ 18 Abs. 5 S. 2 VTV vom 18.11.2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 21.12.2011 schließt die Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus. Dieses Aufrechnungsverbot gilt gem. § 15 Abs. 5 S. 2 VTV in der seit dem 01.07.2013 geltenden Neufassung fort.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 10. April 2014 - 10 Ca 52/14 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 15 Abs. 5 VTV;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, in welcher Höhe die Beklagte an die klagende Urlaubskasse des Baugewerbes Sozialkassenbeiträge für die Zeit von Juni bis August 2013 zu zahlen hat.