Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. Februar 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 05. November 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. April 2006 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, die dem Kläger gewährte Verletztenteilrente von Rentenanpassungen auszusparen.
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