SG Bremen, vom 17.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 74/01
Zulässigkeit der Abtretung einer Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2005 - Aktenzeichen L 4/16 KR 8/02
DRsp Nr. 2008/16976
Zulässigkeit der Abtretung einer Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3SGB V ist dann keine Geldleistung iS von § 53 Abs. 2 und 3 iVm § 11 S. 1 SGB I, wenn ihm ein Anspruch auf eine Dauerleistung zu Grunde liegt. Seine Abtretung ist daher unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]