Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
BGH, Urteil vom 10.07.1980 - Aktenzeichen VII ZR 328/79
DRsp Nr. 1996/14469
Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
In Wohnungseigentumsverfahren kann eine Sache auch vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit an das Prozeßgericht abgegeben werden, obwohl weder das WEG noch das FGG entsprechende Vorschriften enthält. Der Abgabebeschluß ist für das in ihm bezeichnete Gericht bindend.Dabei kann es offenbleiben, auf welche Vorschrift sich eine Rechtsanalogie gründet. Denn für die im vorliegenden Fall allein in Frage stehende Bindungswirkung in dem Sinn, daß das Prozeßgericht das Verfahren nicht an das Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zurückverweisen darf, auch wenn die Abgabe materiellrechtlich unzutreffend war, enthalten alle für die entsprechende Anwendung in Betracht kommenden Einzelvorschriften die gleiche Regelung. (§ 17I GVG; § 12 I3 LWVG; § 46 Abs. 1 3 WEG; § 28 III 2 ZPO; vgl. ferner § 18 I 3 HausratsVO)
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