LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.08.2015
5 Sa 156/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV-ATZ § 5 Abs. 4; AltTzG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; SGB IV § 28h Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3351/14

Zulässigkeit arbeitsgerichtlicher Klage auf Abführung höherer Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs im Altersteilzeitverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 156/15

DRsp Nr. 2015/17342

Zulässigkeit arbeitsgerichtlicher Klage auf Abführung höherer Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs im Altersteilzeitverhältnis

Die Klage eines Arbeitnehmers im Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf Abführung höherer Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an die Einzugsstelle ist zulässig (entgegen LAG Hamm vom 19.11.2014, 4 Sa 750/14).

Leitsätze der Redaktion: 1. Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG) oder öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird; maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des Arbeitsrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird.