Die Klageparteien nehmen den Beklagten als Drittschuldner in Anspruch. Sie haben auf Grund vorhergehender Zahlungstitel gegen den Streitverkündeten, den Architekten Herrn L, (die Klägerin zu 2. darüber hinaus noch teilweise aus abgetretenem Recht) gegen den Beklagten zwischen Oktober 1996 und März 1999 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bezüglich des Arbeitseinkommens des Streitverkündeten über insgesamt umgerechnet = 152.743,85 Euro erwirkt.
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