Zulässige Vertretung der Beteiligten durch denselben Rechtsanwalt bei Hinterziehung von Einkommensteuer durch Arbeitnehmer und Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.04.2005 - Aktenzeichen 1 Ws 137/05
DRsp Nr. 2005/9399
Zulässige Vertretung der Beteiligten durch denselben Rechtsanwalt bei Hinterziehung von Einkommensteuer durch Arbeitnehmer und Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber
1. Die Zurückweisung eines Verteidigers nach § 146 aStGB setzt voraus, dass er für mehrere Angeklagte als Verteidiger auftritt, die derselben Tat beschuldigt werden; maßgebend ist dabei der prozessuale Tatbegriff des § 264StPO.2. Die Hinterziehung der Lohnsteuer seitens des Arbeitgebers und die Hinterziehung der Einkommenssteuer durch den Arbeitnehmer setzen einander nicht zwingend voraus sondern können unabhängig voneinander begangen werden; eine Übereinstimmung in der Vorbereitung der Tat reicht zur Annahme einer einheitlichen Tat ebenso wenig aus wie ein einheitliches Tatmotiv oder das Vorhandensein eines Gesamtplanes.