Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit einer Versetzung vom 8. Dezember 2004.
Die Klägerin war seit dem 1. Mai 1976 bei dem Polizeipräsidenten des beklagten Landes als "Angestellte im Verkehrsüberwachungsdienst - Politesse" in der Direktion 1 für ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 1.900,-- EUR beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesangestellten-Tarifvertrag (
Durch das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom 24. Juni 2004 (GVBl. Seite 253) sind die straßenbehördlichen Ordnungsaufgaben zur Senatsverwaltung für St. - Verkehrslenkung Berlin - sowie zu den Bezirksämtern verlagert worden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird nunmehr von den bezirklichen Ordnungsämtern wahrgenommen.
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