A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der L. (Beteiligte zu 4) für den Beteiligten zu 5, einem Einzelunternehmen und sog. OT - Mitglied im L., tarifzuständig ist.
Die Beteiligten zu 1 und 2 waren Arbeitnehmerinnen des Beteiligten zu 5. Sie sind Mitglieder der V., der Beteiligten zu 3.
Die Arbeitnehmerinnen streiten vor dem Arbeitsgericht Regensburg, Kammer Landshut, mit ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber über Zahlungsansprüche aus Tarifverträgen, die die Beteiligte zu 3 mit dem Beteiligten zu 4 abgeschlossen hat.
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