Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 04. Dezember 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Beitragsverpflichtungen der Beklagten nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für die Zeit von Dezember 2007 bis Juli 2012.
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