SG Rostock, vom 31.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RA 61/04
Zugehörigkeit eines Hochseefischereikapitäns zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen L 4 R 334/05
DRsp Nr. 2007/20248
Zugehörigkeit eines Hochseefischereikapitäns zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Ein Kapitän in großer Hochseefischerei ist kein Ingenieur oder Techniker im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17.8.1950. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]