SG Leipzig, vom 14.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RA 886/03
Zugehörigkeit eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Chemnitz, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen L 4 R 291/06
DRsp Nr. 2007/20133
Zugehörigkeit eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Ein Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft, der berechtigt ist den akademischen Grad "Diplom-Landwirt" zu führen und nach postgradualer Ausbildung an einer Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften durch staatlichen Akt die Berechtigung erlangt hatte, die Berufsbezeichnung "Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft" zu führen, erfüllt nicht die persönliche Voraussetzung für einen fiktiven Anspruch auf Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]