SG Chemnitz, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 RA 366/03
Zugehörigkeit des Konsortiums Investkomplex Handel, Hauptauftraggeber zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Chemnitz, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen L 4 RA 341/04
DRsp Nr. 2008/16899
Zugehörigkeit des Konsortiums Investkomplex Handel, Hauptauftraggeber zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Das Konsortium Investkomplex Handel, Hauptauftraggeber erfüllt nicht die betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit seiner Beschäftigten zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]