SG Mannheim, vom 26.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KG 2096/01
Zugangsvermutung bei schriftlichem Verwaltungsakt
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2004 - Aktenzeichen L 1 KG 3408/02
DRsp Nr. 2006/24349
Zugangsvermutung bei schriftlichem Verwaltungsakt
Wenn mit der Absendung eines Bescheides auch eine Zahlungseinstellung verbunden war und der Adressat des Bescheides den Umstand, dass er keine Leistung mehr erhält, erst mehr als fünf Jahre nach der Zahlungseinstellung bemerkt, so wird die Zugangsvermutung in § 37 Abs. 2SGB X durch die Behauptung, einen Bescheid nicht erhalten zu haben, nicht beseitigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]