Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wehrt sich im Überprüfungsverfahren gegen Änderungs-, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide des Beklagten.
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