LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.07.2015
L 13 SB 68/13
Normen:
SGB IX § 69;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 25.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 SB 152/09

Zuerkennung des Merkzeichens GGeforderte Wegstrecke

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2015 - Aktenzeichen L 13 SB 68/13

DRsp Nr. 2016/3877

Zuerkennung des Merkzeichens G Geforderte Wegstrecke

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt an der Oder vom 30. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 69;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten noch über die Zuerkennung des Merkzeichens G.

Die im Jahre 1962 geborene Klägerin beantragte erstmals am 12. Januar 2001 bei dem damals zuständigen Land Berlin die Feststellung ihrer Behinderungen und die Zuerkennung von Merkzeichen. Mit Bescheid vom 11. Mai 2001 und Abhilfebescheid vom 13. August 2001 stellte das Land Berlin zunächst einen GdB von 30 und sodann letztlich mit 50 fest. Dies erwuchs in Bestandskraft.

Am 28. August 2008 beantragte die Klägerin die Neufeststellung ihrer Behinderungen. Mit Bescheid vom 11. November 2008 und Widerspruchsbescheid vom 12. Juni 2009 lehnte der nunmehr zuständig gewordene Beklagte den Antrag ab.