Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" (Blindheit).
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