LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.01.2009
L 11 SB 284/08
Normen:
SGB IX § 69 Abs. 1 Satz 5;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 17.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 159/07

Zuerkennung des Merkzeichens Bl; Blindheit bei apallischem Syndrom

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen L 11 SB 284/08

DRsp Nr. 2009/4715

Zuerkennung des Merkzeichens Bl; Blindheit bei apallischem Syndrom

Blindheit im Sinne der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 ist nicht gegeben, wenn nicht eine spezifische Störung des Sehvermögens, sondern bei vorhandener Sehfunktion nur eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, wie sie bei einem vollständigen apallischen Syndrom anzunehmen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 69 Abs. 1 Satz 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" (Blindheit).