LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2019
L 8 SB 3550/18
Normen:
SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 152 Abs. 4; SGB IX § 228 Abs. 1; SGB IX § 228 Abs. 6 Nr. 1; SGB IX § 229 Abs. 2 S. 1; VersMedV Anlage Teil D Nr. 2 Buchst. c);
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 28.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 SB 4373/16

Zuerkennung des Merkzeichens B im SchwerbehindertenrechtKeine Begleitungsbedürftigkeit außerhalb der Nutzung öffentlicher VerkehrsmittelAnforderungen an eine funktionelle Gesamtschau aller Funktionsbehinderungen bei Nichtkatalogfällen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2019 - Aktenzeichen L 8 SB 3550/18

DRsp Nr. 2019/6241

Zuerkennung des Merkzeichens B im Schwerbehindertenrecht Keine Begleitungsbedürftigkeit außerhalb der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Anforderungen an eine funktionelle Gesamtschau aller Funktionsbehinderungen bei Nichtkatalogfällen

1. Eine Begleitungsbedürftigkeit außerhalb des Einsteigens, Aussteigens, der Fahrt und der Orientierung im Zusammenhang mit der Benutzung der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs - z.B. die Hilfe bei der Orientierung beim Spaziergang im Wald, beim Einkaufen und sonstigen Wegen - begründet nicht den Feststellungsanspruch hinsichtlich des Merkzeichens "B".