LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.09.1999
L 5 KA 98/99
Normen:
EBM-Ä Nr. 350, Nr. 350ff; SGB V § 87 Abs. 2a S. 8 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen - XX - 10.02.1999,

Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 98/99

DRsp Nr. 2006/23706

Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung

Die Einführung der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM ist rechtmäßig. Der Bewertungsausschuß darf mit den Regelungen des EBM auch das Leistungsverhalten der Ärzte steuern, Rationalisierungs- und Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und/oder Verteilungseffekte mit dem Ziel herbeiführen, eine angemessene Vergütung zu erzielen. Hierbei verfügt er über einen Regelungsspielraum. Diese dem Bewertungsmaßstab von Gesetzes wegen zukommende Steuerungsfunktion gestattet und erfordert die Einführung ergänzender Bewertungsformen wie Komplexgebühren, Budgetierung bestimmter Leistungen oder Abstaffelungsregelungen (hier zur Zuerkennung eines bedarfsabhängigen Zusatzbudgets Allergologie ohne Zusatzbezeichnung). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: