LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.03.2013
L 7 SB 84/11 B
Normen:
SGG § 106 Abs. 3 Nr. 2; SGG § 103;
Fundstellen:
NZS 2013, 559
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 23.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SB 280/11

Zu den hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage im Rahmen der PKH-Prüfung - Beweisprognose; Aufklärungspflicht

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.03.2013 - Aktenzeichen L 7 SB 84/11 B

DRsp Nr. 2013/7262

Zu den hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage im Rahmen der PKH-Prüfung - Beweisprognose; Aufklärungspflicht

1. Bei behaupteter Verschlechterung der gesundheitlichen Verhältnisse unter gleichzeitigem Verweis auf neuere medizinische Unterlagen sind diese zur Erfüllung der Aufklärungspflicht gemäß § 106 Abs 3 Nr 2 SGG notwendig beizuziehen. 2. Werden medizinische Unterlagen unter Hinweis auf aussagefähigere ältere Unterlagen nicht beigezogen und wird PKH mangels hinreichender Erfolgsaussichten nach Auswertung der älteren Unterlagen abgelehnt, so ist im Beschwerdeverfahren PKH ohne weitere Sachermittlungen des Beschwerdegerichts zu bewilligen. Auf den tatsächlichen Inhalt der verfahrensfehlerhaft nicht beigezogenen medizinischen Unterlagen kommt es für den Erfolg des Beschwerdeverfahrens nicht an.

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 23. November 2011 wird aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt Stieglitz, Sangerhausen, gewährt.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 106 Abs. 3 Nr. 2; SGG § 103;

Gründe:

I.