Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 23. November 2011 wird aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt Stieglitz, Sangerhausen, gewährt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
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