LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.09.2005
10 Sa 704/04
Normen:
TVG § 1 ; ZPO § 322 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3808/02

Zinsanspruch bei rechtskräftigem Hauptanspruch

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 704/04

DRsp Nr. 2006/19756

Zinsanspruch bei rechtskräftigem Hauptanspruch

»1. Die rechtskräftige Entscheidung über einen Hauptanspruch schließt einen Neben-/Zinsanspruch nur insoweit aus, als die Klage abgewiesen wird. 2. Wird der Hauptanspruch rechtskräftig zugesprochen, ist die Rechtskraft dieser Entscheidung auf den Hauptanspruch beschränkt und entfaltet keine rechtliche Wirkung im Verfahren über den Zinsanspruch.«

Normenkette:

TVG § 1 ; ZPO § 322 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Zinsen auf titulierte Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für gebuchte Umsätze im Zeitraum 01. Januar 2000 bis 30. Juni 2002 zu zahlen.