LAG Köln - Urteil vom 04.03.2009
3 Sa 1419/08
Normen:
GewO § 109 Abs. 1 Satz 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 02.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3518/07

Zeugnisberichtigung zur Beschäftigungsdauer

LAG Köln, Urteil vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 1419/08

DRsp Nr. 2009/7065

Zeugnisberichtigung zur Beschäftigungsdauer

Soweit ein Zeugnis nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO unter anderem Angaben zur Dauer der Tätigkeit enthalten muss, ist damit die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses gemeint.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.09.2008 - 3 Ca 3518/07 h - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 109 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand: