I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.04.2009, Az.:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 608,89 EUR netto nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2007 sowie 608,89 EUR netto nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2007 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger 3/20 und die Beklagte 17/20.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.140,00 EUR festgesetzt.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von restlichem Arbeitsentgelt.
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