I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01. Dezember 2011 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie einer Kündigung seitens der Beklagten beendet worden ist.
Die am ..... 1970 geborene Klägerin war seit dem 30. Juni 1993 Mitarbeiterin des Landes Berlin, beschäftigt bei dessen Betriebskrankenkasse. Infolge eines Betriebsüberganges war sie seit dem 01.01.1999 in der Berliner Geschäftsstelle der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Sozialversicherungsangestellte mit einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 3.000,00 EUR tätig. Nach der Geburt ihres Kindes am 24. Oktober 2009 nahm die Klägerin Elternzeit bis zum 23. Oktober 2011 in Anspruch.
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