OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2010
3 L 222/07
Normen:
SGB X § 45 Abs. 1; SGB X § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2, 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2, 3; SGB X § 60 Abs. 1; BAföG § 11 Abs. 2; BAföG § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BAföG § 28 Abs. 2; BAföG § 28 Abs. 3 S. 1; BAföG § 28 Abs. 4; BAföG § 29 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 763
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 13.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 188/05

Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; Offenbarungspflicht bzw. Mitteilungspflicht eines Antragstellers auf Ausbildungsförderung über zwischen Antragstellung und behördlicher Entscheidung erfolgte Vermögensverfügungen; Vertrauensschutz eines Auszubildenden bzgl. der Rückforderung von Ausbildungsförderung bei einer formal zutreffenden Ausfüllung eines Antragsformulars trotz Verletzung der Offenbarungspflicht; Anrechnung eines durch Schenkung der Eltern erworbenen Vermögens eines Auszubildenden trotz des Verbots des Selbstkontrahierens; Möglichkeit der Anrechnung von Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund eines zwischen den Eltern und dem Auszubildenden als Minderjährigen geschlossenen Darlehens; Förderungsrechtliche Beachtlichkeit einer Vermögensübertragung des Auszubildenden im Falle eines Rechtsmissbrauchs trotz einer zivilrechtlichen Wirksamkeit

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2010 - Aktenzeichen 3 L 222/07

DRsp Nr. 2011/1501

Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; Offenbarungspflicht bzw. Mitteilungspflicht eines Antragstellers auf Ausbildungsförderung über zwischen Antragstellung und behördlicher Entscheidung erfolgte Vermögensverfügungen; Vertrauensschutz eines Auszubildenden bzgl. der Rückforderung von Ausbildungsförderung bei einer formal zutreffenden Ausfüllung eines Antragsformulars trotz Verletzung der Offenbarungspflicht; Anrechnung eines durch Schenkung der Eltern erworbenen Vermögens eines Auszubildenden trotz des Verbots des Selbstkontrahierens; Möglichkeit der Anrechnung von Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund eines zwischen den Eltern und dem Auszubildenden als Minderjährigen geschlossenen Darlehens; Förderungsrechtliche Beachtlichkeit einer Vermögensübertragung des Auszubildenden im Falle eines Rechtsmissbrauchs trotz einer zivilrechtlichen Wirksamkeit