VG Halle, vom 13.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 188/05
Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; Offenbarungspflicht bzw. Mitteilungspflicht eines Antragstellers auf Ausbildungsförderung über zwischen Antragstellung und behördlicher Entscheidung erfolgte Vermögensverfügungen; Vertrauensschutz eines Auszubildenden bzgl. der Rückforderung von Ausbildungsförderung bei einer formal zutreffenden Ausfüllung eines Antragsformulars trotz Verletzung der Offenbarungspflicht; Anrechnung eines durch Schenkung der Eltern erworbenen Vermögens eines Auszubildenden trotz des Verbots des Selbstkontrahierens; Möglichkeit der Anrechnung von Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund eines zwischen den Eltern und dem Auszubildenden als Minderjährigen geschlossenen Darlehens; Förderungsrechtliche Beachtlichkeit einer Vermögensübertragung des Auszubildenden im Falle eines Rechtsmissbrauchs trotz einer zivilrechtlichen Wirksamkeit
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2010 - Aktenzeichen 3 L 222/07
DRsp Nr. 2011/1501
Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; Offenbarungspflicht bzw. Mitteilungspflicht eines Antragstellers auf Ausbildungsförderung über zwischen Antragstellung und behördlicher Entscheidung erfolgte Vermögensverfügungen; Vertrauensschutz eines Auszubildenden bzgl. der Rückforderung von Ausbildungsförderung bei einer formal zutreffenden Ausfüllung eines Antragsformulars trotz Verletzung der Offenbarungspflicht; Anrechnung eines durch Schenkung der Eltern erworbenen Vermögens eines Auszubildenden trotz des Verbots des Selbstkontrahierens; Möglichkeit der Anrechnung von Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund eines zwischen den Eltern und dem Auszubildenden als Minderjährigen geschlossenen Darlehens; Förderungsrechtliche Beachtlichkeit einer Vermögensübertragung des Auszubildenden im Falle eines Rechtsmissbrauchs trotz einer zivilrechtlichen Wirksamkeit
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