Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. April 2010 - 4/5
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.119,24 EUR (in Worten: Dreiundzwanzigtausendeinhundertneunzehn und 24/100 Euro) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin 26 % und der Beklagte 74 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 23 % und der Beklagte 77 %.
Die Revision wird für die Klägerin, nicht jedoch für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.
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