Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Juli 2010, Az. 7 CA 130/10, wird auf Kosten des Berufungsführers i. H. v. 2.030,88 EUR (in Worten: Zweitausenddreißig und 88/100 Euro) nebst Zinsen als unzulässig verworfen, im Übrigen zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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