Zahlungen des Arbeitgebers bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
LSG Hessen, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen L 8/14 KR 336/04
DRsp Nr. 2008/16951
Zahlungen des Arbeitgebers bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Es handelt sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn ein Unternehmen an Arbeitnehmer für den witterungsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes unter der Voraussetzung Zahlungen leistet, dass die Arbeitnehmer nach dem Ende der ungünstigen Witterung ihre Arbeit bei diesem Unternehmen wiederaufnehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]