Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 7. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Krankengeld für die Zeit vom 23. Juni 2003 bis zum 3. Juli 2005.
Der 1967 geborene Kläger war bis 1994 Eishockeyprofi in Deutschland.
Die Bundesagentur für Arbeit bewilligte ihm Arbeitslosenhilfe für den Zeitraum 11. Dezember 2002 bis 3. November 2003.
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