Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 18. Februar 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 100,- EUR festgesetzt.
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