1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.09.2008 - 1 Ca 579/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten für die Zeit von Juli 2007 bis einschließlich August 2008 eine Lohnerhöhung von 80,00 EUR brutto pro Monat verlangen kann.
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